| Das
soziale Sicherungssystem für die Alters- und Hinterbliebenen-versorgung
ist an seine Grenzen gestoßen. Immer mehr Renten-empfänger
stehen immer weniger Beitragszahlern gegenüber.
Zur
Sicherung des gewohnten Lebensstandards im Alter sowie zur Hinter-bliebenenversorgung
reichen die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung nicht
aus. Auch die Ansprüche bei Erwerbsminderung können keine
finanzielle Sicherheit garantieren.
Rentenexperten
empfehlen deshalb schon seit langem:
Wer für die Zukunft vorsorgen will, kann sich nicht allein
auf staatliche Versorgung verlassen. Wo staatliche Leistungen enden,
ist private Initiative gefordert. Deshalb setzt sich zunehmend eine
Kombination aus gesetzlichen, privaten und betrieblichen Vorsorgemaßnahmen
durch: das
sogenannte
3-Säulen-System der Altersversorgung. Dieses
System gewährleistet,
dass der gewohnte Lebensstandard auch im Rentenalter aufrechterhalten
bleibt.
3-Säulen-Konzept
- nach Inkrafttreten des AVmG
Eigenverantwortliche
kapitalgedeckte Altersvorsorge als Ausgleich der vorgesehenen Rentenkürzungen
In
der Vergangenheit war die betriebliche Altersversorgung immer eine
freiwillige Leistung des Arbeitgebers.
Mit Wirkung zum 01.01.2002 hat der Gesetzgeber diesen Grundsatz
durch die Einführung des Altersvermögensgesetzes (AVmG)
geändert.
Jetzt
gilt: Jeder Arbeitnehmer kann die Einrichtung einer betrieblichen
Altersversorgung verlangen. Grundsätzlich gibt es fünf
Durchführungswege.
|