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  Betriebliche Altersversorgung
 

Das soziale Sicherungssystem für die Alters- und Hinterbliebenen-versorgung ist an seine Grenzen gestoßen. Immer mehr Renten-empfänger stehen immer weniger Beitragszahlern gegenüber.

Zur Sicherung des gewohnten Lebensstandards im Alter sowie zur Hinter-bliebenenversorgung reichen die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung nicht aus. Auch die Ansprüche bei Erwerbsminderung können keine finanzielle Sicherheit garantieren.

Rentenexperten empfehlen deshalb schon seit langem:
Wer für die Zukunft vorsorgen will, kann sich nicht allein auf staatliche Versorgung verlassen. Wo staatliche Leistungen enden, ist private Initiative gefordert. Deshalb setzt sich zunehmend eine Kombination aus gesetzlichen, privaten und betrieblichen Vorsorgemaßnahmen durch:
das sogenannte
3-Säulen-System der Altersversorgung. Dieses System gewährleistet,
dass der gewohnte Lebensstandard auch im Rentenalter aufrechterhalten bleibt.

3-Säulen-Konzept - nach Inkrafttreten des AVmG


Eigenverantwortliche kapitalgedeckte Altersvorsorge als Ausgleich der vorgesehenen Rentenkürzungen

In der Vergangenheit war die betriebliche Altersversorgung immer eine
freiwillige Leistung des Arbeitgebers.

Mit Wirkung zum 01.01.2002 hat der Gesetzgeber diesen Grundsatz durch die Einführung des Altersvermögensgesetzes (AVmG) geändert.

Jetzt gilt: Jeder Arbeitnehmer kann die Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung verlangen. Grundsätzlich gibt es fünf Durchführungswege.